Allgemeine Geschäftsbedingungen Dekoverleih
1. Vertragsvereinbarungen
1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) von Unendlich Eventdesign, vertreten durch Anne Schlüter, gelten uneingeschränkt. Maßgeblich ist die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung.
1.2 AGB-Abweichungen sind nur verbindlich, wenn diese zuvor schriftlich festgelegt worden sind.
1.3 Die Leistungen von Unendlich Eventdesignwerden in Form eines schriftlichen Mietvertrages bestimmt. Sobald das Angebot unterzeichnet ist, gilt dies als Auftragsbestätigung. Mündliche Vereinbarungen sind bis zur schriftlichen Bestätigung nicht verbindlich.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Vertragsgegenstände (nachfolgend Mietobjekte) sind Möbel und Dekorationsobjekte, so wie Leistungen von Unendlich Eventdesign, welche zuvor im Mietvertrag vereinbart wurden.
2.2 Mietobjekte sind im ständigen Gebrauch und können Verbrauchsspuren aufweisen. Dies ist jedoch kein Reklamationsgrund.
2.3 Die Mietobjekte sind Eigentum von Unendlich Eventdesign.
3. Vertragsabwicklung
3.1 Nach Eingang einer Buchungsanfrage erhält der Mieter ein unverbindliches Mietangebot. Durch Unterzeichnung des Mietangebotes, stimmt der Mieter dem Mietvertrag zu. Dies gilt als Auftragsbestätigung.
3.2 Die vollständige Mietsumme zzgl. der Pfandgebühr muss vor Abholung auf das Konto von Unendlich Eventdesign überweisen werden.
3.3 Bei Selbstabholung ist zuzüglich zum Rechnungsbetrag eine Pfandgebühr zu zahlen.
3.3.1 Die Kaution wird bei unversehrter Mietobjektrückgabe vollständig innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet.
4. Umgang und Nutzung von Mietobjekten
4.1 Die Mietobjekte dürfen ausschließlich für den im Mietvertrag vereinbarten Zweck verwendet werden. Die zur Vermietung bereitgestellten Stühle sind bis max. 100 Kg belastbar.
4.2 Die Mietobjekte dürfen vom Kunden nicht an Dritte weiterverliehen werden.
4.3 Der Mieter ist bei Regen/Unwetter im Freien dazu verpflichtet die Mietobjekte trocken und geschützt zu lagern.
4.4 Dekoration darf nur befestigt werden, wenn diese mit leicht entfernbaren Materialien angebracht wird. Die Verwendung von Nägeln, Schrauben, Klebstoffen und sonstigen schwer zu entfernenden Stoffen, ist untersagt.
4.5 Der Mieter ist ab Erhalt der Mietobjekte für dessen Haftung (siehe 7. Haftung des Mieters), sowie sachgerechte Handhabung verantwortlich.
5. Mietdauer/Mietpreise
5.1 Eine Mieteinheit beträgt, soweit nicht anders vereinbart, 5 Kalendertage – Übergabe und Rückgabe inbegriffen.
5.2 Die Mieteinheit kann auf Anfrage, gegen Aufpreis, verlängert werden. Die Anfrage hat in schriftlicher Form zu erfolgen und muss von Unendlich Eventdesign bestätigt werden.
5.3 Bei nicht fristgerechter Rückgabe der Mietobjekte, behält sich Unendlich Eventdesign vor den vollen Mietpreis in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus hat der Mieter die Kosten für anderweitige Schäden zu tragen.
5.4 Die Mietpreise ergeben sich aus den aufgelisteten Preisen im Leihkatalog und gelten für eine Mieteinheit, auch wenn das gemietete Objekt vorzeitig und/oder unbenutzt zurückgegeben wird.
5.5 Alle Endpreise verstehen sich in EURO.
5.6 Transportkosten, Versandkosten, Verpackungen und Versicherungen sind im Mietpreis nicht inbegriffen. Diese Kosten werden im Mietangebot gesondert gelistet und sind in der Gesamtsumme enthalten.
5.7 Auf- und Abbau der Mietobjekte sind nicht im Mietpreis inbegriffen, werden aber auf Anfrage gerne angeboten.
6. Abholung und Rückgabe durch den Mieter
6.1 Auf Wunsch hat der Mieter die Möglichkeit die Mietobjekte selbst abzuholen. (Siehe Vertragsabwicklung 3.1 bis 3.5)
6.2 Der Mieter verpflichtet sich, soweit möglich, bei Abholung die Mietobjekte auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Eine spätere Mängelanzeige ist nicht geltend. Mängel müssen umgehend und schriftlich festgehalten werden.
6.3 Der Mieter hat für einen sachgemäßen und sicheren Transport der Mietobjekte zu sorgen. Für den Transport ist ein geschlossenes Fahrzeug Voraussetzung.
6.4 Die Mietobjekte sind ordnungsgemäß verpackt und stehen zum vereinbarten Termin zur Abholung bereit. Das Verpackungsmaterial muss vom Mieter aufbewahrt und bei Rückgabe wiederverwendet werden, um Schäden an den Mietobjekten zu vermeiden. Bei Verlust oder Beschädigung des Verpackungsmaterials ist der Mieter verpflichtetet auf eigene Kosten Ersatzmaterial zu besorgen, um eine sichere Rückgabe zu gewähren. Weiteres wird in Rechnung gestellt.
6.5 Die Mietobjekte, Vasen und Teelichtgläser sowie Kerzenständer werden vom Kunden gereinigt.
7. Haftung des Kunden
7.1 Während der gesamten Mietdauer, haftet der Mieter für sämtliche, von Ihm oder Dritte, verursachte Schäden an den Mietobjekten. Dies gilt auch bei Verlust eines Mietobjekts.
7.2 Sämtliche Schäden so wie Verlust der Mietobjekte sind sofort bei Unendlich Eventdesign zu melden. Die Schadensersatzpflicht des Mieters erstreckt sich auch auf die Reparaturkosten oder bei einem Totalschaden der Mietsache auf den Wiederbeschaffungspreis zzgl. Porto des Mietobjektes.
7.3 Bei kleineren Schäden, die keine Wiederbeschaffung voraussetzen, behält sich Unendlich Eventdesign vor dem Mieter einen individuellen Schadensersatz zu berechnen.
8. Haftung
8.1 Unendlich Eventdesign übernimmt keinerlei Haftung für sämtliche Schäden, die dem Mieter durch Nutzung der Mietobjekte entstanden sind. Ausgenommen der Schaden wurde durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch Boho Traum verursacht.
8.2 Vollständig von der Haftung ausgeschlossen sind Betriebsschäden, Verletzungsschäden sowie Schäden aufgrund entgangenen Gewinns.
9. Datenschutz und Speicherung des Vertragstextes
9.1 Die Datenschutzpraxis von Unendlich Eventdesign steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz. Der Mieter hat hierzu die Datenschutzbestimmungen auf der Website zu beachten.
10. Widerrufsrecht des Mieters
10.1 Innerhalb von 10 Tagen kann der Mieter in schriftlicher Form, ohne Angabe von Gründen, vom Vertrag zurücktreten. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss.
10.2 Bei wirksamer Vertragsauflösung sind die beiderseits empfangener Leistungen zurückzuerstatten.
11. Rücktritt und Kündigung
11.1 Unendlich Eventdesign kann fristlos den Vertrag auflösen, wenn der Mieter sämtliche Vertragsleistungen nicht nachkommt und auf Abmahnungen nicht reagiert.
11.2 Bei Eintreten der Klausel 12.1, behält Unendlich Eventdesign sich vor eine bereits gezahlte Anzahlung in Anspruch zu nehmen.
12. Stornierung
12.1 Im Falle einer Stornierung des gesamten Auftrags gelten die folgenden Stornierungskosten:
- 5 Monate vor dem Event sind 50% der Gesamtsumme fällig
- 2 Monate vor dem Event sind 75% der Gesamtsumme fällig
- 4 Wochen vor dem Event sind 90% der Gesamtsumme fällig
- Bis 14 Tage vor dem Event sind 100% der Gesamtsumme fällig
- Einzelne Positionen werden mit 25% Ausfall berechnet.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Klausel dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der sonstigen Klausen oder des Vertrages. Eine ganz oder teilweise unwirksame oder lückenhafte Bestimmung gilt vielmehr als durch eine solche Bestimmung ausgefüllt, die der von den Parteien beabsichtigen Regelung in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
14. Verantwortlich für den Inhalt
Unendlich Eventdesign
Anne Schlüter
Burgstraße 23
33014 Bad Driburg
Telefon: 0176-62403278
E-Mail: info@unendlich-eventdesign.de
Stand: März 2025